In Winningen, auf der BAB 61, bei km 230,600, Gem, Winningen, FR Ludwigshafen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 4 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtschrankenmessung mit Foto140 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörungsbogen
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