Am 8.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, A3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 1280, km 5,600 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Messung und Foto festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.