Am 04.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 159 km/h der erforderliche Abstand von 79,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schnelldorf, auf der A 7, Ri. Füssen/Reutte, Abschnitt 440, km 2,895 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.