Handyverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eutingen im Gau, auf der A 81, Höhe km 628,765, Stuttgart-Singen begangen. Festgestellt wurde die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Lasergerät, PoliScan Speed, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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