Handyverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 19258, Schwartow, auf der Zarentiner Straße begangen. Festgestellt wurde die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Polizeibeamte

Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Anhörung wurde durch Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandt.

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