Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges in Pinneberg, auf dem Hindenburgdamm, Richtung Rellingen. Beweismittel: Zeugen

Verstoß gegen:  § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde durch Bußgeldstelle Kreis Pinneberg übersandt.

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