Am 01.12.2015 wurde während des Führens eines Kraftfahrzeugs ein Mobiltelefon benutzt indem hierfür das Mobiltelefon gehalten wurde. Der Handyverstoß wurde festgestellt in Ludwigshafen, Kaiserworthdamm, Hh. WBL Ludwigshafen, Richtung B 9.
Verletzte Vorschriften: § 23 Abs 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat
Zuständige Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen
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