Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 2. Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 106 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern erlassen.

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