Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Traitsching, auf der Bundesstraße B 20, im Abschnitt 2100, im Bereich km 2,550, Richtung Straubing die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 wurden 134 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Zeugenbefragung

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