Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 9, Tautendorf, München – Berlin, in Höhe km 193,5 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 163 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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