Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 169, im Absch. 240, in Höhe km 2,922, Richtung Lauchhammer mit 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage dokumentierte mit Foto 96 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster übersandte Anhörung des Betroffenen
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