Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, 1. Überholspur
wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 98 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, um 18 km/h festgestellt. Beweismittel: Piezomessung und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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