Auf der BAB 4, Jena, Richtung Erfurt, in Höhe km 170.670, 3. Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung mit Foto 118 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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