Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, Lastspur begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 25 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Piezomessung mit Foto 105 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung
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