Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187.0, auf der Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 123 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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