Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174,739, Überholspur um 13 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die durchgeführte Piezomessung mit Foto ergab 93 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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