Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 27.02.2016 in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, km 9,694, linke Spur um 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h begangen. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 145 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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