Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 02.02.2016 auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, km 177,5 um 42 km/h, bei zulässigen 130 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 172 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular zur Anhörung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

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