Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cham, B 85, Abschnitt 1910, km 1.200, Ri. Cham die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 122 km/h mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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