Am 14.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 62,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Solingen auf der A 3, km 114,200, FR Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Solingen

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