Am 03.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h der erforderliche Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Himmelkorn, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 280, km 3,990 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt, Frontfoto liegt vor.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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