Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Nabburg, auf der A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 700, bei km 2,100 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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