Am 03.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 62,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Himmelkorn, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 280, km 3,990 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 12,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde Videobandaufzeichnung und Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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