Auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187,0, Nebenfahrbahn wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 15.05.2016 um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden 86 km/h bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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