Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 74,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 44,50 m in Allershausen, auf der A 9, München, Ab. 1040, km 7,988 wurde bei einer Geschwindigkeit von 148 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video, Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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