Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 47,50 m in Biebelried, auf der A 3, Ri. Passau-Linz, Ab. 440, km 6,272 wurde bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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