Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. In Frasdorf, auf der A 8 Ost, München, Ab 1160, bei km 3,84 bei einer Geschwindigkeit von 94 km/h statt des nötigen Abstandes von 47,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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