Bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h wurde der erforderliche Abstand von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Lenting, auf der A 9, München, Abschnitt 920, bei km 1.636 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandter Formular Anhörung
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