Am 16.03.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 165 km/h der erforderliche Abstand von 82,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Nabburg, A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 700, km 2,100 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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