Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 52,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neu Ulm, auf der A 7, Ri. Füssen, Abschnitt 740, km 4.500 wurde bei einer Geschwindigkeit von 155 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video, Foto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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