Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 57,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, bei km 3,499 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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