Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 60,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 44,50 m in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, bei km 3,499 wurde bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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