Bei einer Geschwindigkeit von 152 km/h wurde der erforderliche Abstand von 76,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Reichertshofen, auf der A 9, im Abschnitt 980, bei km 4,680 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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