Der erforderliche Abstand wurde in Schnelldorf, auf der A 7, Ri. Füssen, Abschnitt 440, km 2.895 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 60,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video und Foto festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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