Der erforderliche Abstand wurde in Schnelldorf, A7, Ri. Füssen, Abschnitt 440, km 2.95 nicht eingehalten.Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 141 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 70,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 23,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3, mit Video, Foto festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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