Der erforderliche Abstand wurde in Solingen, auf der Bundesautobahn A 3, in Höhe km 114,200, Fahrtrichtung Köln nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 24,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Solingen übersandte Anhörung
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