Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 147 km/h in Teublitz, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 780, in Höhe km 4,670 der erforderliche Abstand von 75,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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