Am 07.06.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 104 km/h der erforderliche Abstand von 52,0 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Weiden, auf der A 3, Ri. Holledau, Abschnitt 540, km 0,800 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes.
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Aktenführende Dienststelle:Bußgeldstelle Straubing
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