Der Abstandsverstoß erfolgte in 07613 Walpernhain, auf der BAB 9, Ri. München, im Bereich von km 167,5. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 219 km/h der erforderliche Abstand von 90, 00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 33,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat, § 17 OWiG

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern

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