Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 37,00 m in Nabburg, auf der A 93, Holledau, Ab. 700, km 2,100 wurde bei einer Geschwindigkeit von 135 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 mit Video,Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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