Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 06.04.2016 auf der BAB 4, km 231,0-230,0, Mühlberg, Franbkfurt – Dresden um 30 km/h, bei zulässigen 130 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 160 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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