Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 09.05.2016 auf der BAB 2, km 2.9, in FR Hannover wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 166 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 46 km/h und wurde mittels Einseitensensor ES3.0 und Beweisfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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