Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 26.04.2016 auf der BAB 71, Suhl-Albrechts, Richtung Schweinfurt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, um 18 km/h festgestellt. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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