Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 02.04.2016 in Bayreuth, auf der BAB 9, Abschnitt 340, km 5,580, in FR München die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 128 km/h, bei erlaubten 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h . Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScanSpeed, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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