Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 14.02.2016 auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177,5 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 182 km/h, bei erlaubten 130 km/h festgestellt. Die zulässige Geschwindigkeit wurde um 52 km/h überschritten. Beweismittel: Lasermessung, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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