Bei einer Geschwindigkeitsmessung  auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187,0, auf der Überholspur wurde ein Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 111 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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