Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 19.03.2016 auf der BAB 9, Schleifreisen, Berlin – München, Km 187,0, Überholspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 133 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h und wurde mittels Piezomessung und Frontfoto dokumentiert. Bußgeld: 180,00 € wurde wegen Voreintragungen im FAER erhöht.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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