Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 20.06.2016 wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, bei km 187,0, Lastspur der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 127 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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