Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt in Lünen, auf der BAB 2, in Höhe km 419,300, in Fahrtrichtung Hannover ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 106 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Unna übersandt.
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