Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, bei km 187,0, Lastspur wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 147 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 47 km/h. und wurde mittels Piezomessung und Frontfoto dokumentiert.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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